Grundpflege als Teil der medizinischen Pflege

Die Spitex zur Mühle bietet Ihnen eine umfassende Pflege zu Hause an. Die Massnahmen der Grundpflege werden wie alle medizinischen Pflegeleistungen (z.B. die Behandlungspflege) vom Gesetzgeber genau definiert.

Als von der Krankenkasse zu übernehmende Massnahmen der allgemeinen Grundpflege gelten folgende Tätigkeiten, welche die Patientinnen und Patienten nicht selber ausführen können:

  • Beine einbinden

  • Kompressionsstrümpfe anlegen

  • Betten

  • Lagern

  • Bewegungsübungen

  • Mobilisieren

  • Dekubitusprophylaxe

  • Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut

  • Hilfe bei der Mund- und Körperpflege

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Hilfe beim Essen und Trinken

Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die medizinische Pflege zu Hause.

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